Hauskauf: Fakten und Grundlagen

Ein Haus zu kaufen, bedeutet, viele Entscheidungen zu treffen. Dabei sollen keine Fehlentschlüsse entstehen und deshalb gilt es einiges zu beachten, eine Art Checkliste zu erstellen, damit der Entscheid auf die richtige Immobilie fällt und das ein Leben lang, denn die Investition muss zwischen 25 bis 30 Jahren abbezahlt werden. Egal ob es sich um ein Mehrfamilienhaus, Einfamilienhaus oder um die Eigentumswohnung handelt: In Haus- und Immobilienkaufentscheidungen werden Sie von uns in den Metropolregionen Rhein-Neckar, Stadt- und Landkreis Heilbronn und Karlsruhe sowie in der Vorder- und Südpfalz beraten.

Auf welche Fakten muss man beim Haus- und Immobilienkauf achten?

Bevor eine Kaufentscheidung getroffen und ein Vertrag unterzeichnet wird, sollte man einen Makler und Gutachter beauftragen, die Immobilie zu inspizieren und fachbaulich genau unter die Lupe zu nehmen.
Denn eine Fehlentscheidung kann mit einem unterzeichneten Vertrag nicht mehr rückgängig gemacht werden. Wir prüfen vollumfänglich die Bausubstanz, die Eigentumsverhältnisse aktuell und später und sind selbstverständlich auf Wunsch auch bei der Erstbesichtigung mit vor Ort. Hauskaufberatung und Immobilienkaufberatung, so vermeiden Sie Fehlentscheidungen: Ganz einfach, in dem Sie vorausdenken und richtig kalkulieren und vor allem realistisch und keine Prognostiken nutzen, die einen Verdienst einbeziehen, denn Sie in 10 Jahren noch nicht haben werden. Sie wollen investieren und die Immobilie
soll auch die Rente sichern über die Kapitalanlage. Gerade denn, wenn Sie vermieten wollen und ein Mehrfamilienhaus kaufen, dass vor allem beim Kauf keinen totalen Instandsetzungszustand vorweisen sollte in den Sie neben dem Kaufpreis noch doppelt so viel in Investitionskosten der Sanierung und Renovierung einbringen müssen und am Ende die doppelte Menge der Zeit abzahlen (besonders bei Altbauten und Bauernhöfen zu beachten).

Gewährleistungsanspruch

Im Kaufvertrag werden schließlich Gewährleistungsansprüche direkt ausgeschlossen. Dazu in der Hauskauf- und Immobilienberatung kurz der Exkurs hier an der Stelle, denn der Anspruch der Gewährleistung regelt das käufliche Mängelrecht gegenüber Käufer vom Verkäufer und auch der will sich absichern. Von daher sind solche Regelungen sehr entscheidend und dazu sollten Sie sich auf jeden Fall vor dem Abschluss von uns in Rhein-Neckar, Stadt- und Landkreis Heilbronn und Karlsruhe sowie in der Vorder-und Südpfalz beraten lassen.

Notarielle Beurkundungen und Immobilienbewertungen sowie Rechte

Lassen Sie von uns prüfen, ob die Wohnung oder das neue Haus mit einem Wegerecht, Wohnrecht oder Nießbrauch belassen sind, bevor Sie den Abschluss eingehen. Wir empfehlen den Ausschluss des Wegerechts für Fremdnutzer, es sei denn, es geht nicht anders, dann müssen Sie genaue Prüfungen und Klauseln vertraglich abschließen, wobei wir Ihnen gern in Rhein-Neckar, dem Stadt- und Landkreis Heilbronn sowie Vorder- und Südpfalz als Makler und Immobilienberater behilflich sind. Fragen Sie uns
und rufen Sie an oder nehmen Sie direkt über das Kontaktformular die Kommunikation zu uns auf! Auf der anderen Seite sollten Sie sich von uns zu Hauskaufberatung und Immobilienkaufberatung, so vermeiden Sie Fehlentscheidungen dahingehend beraten lassen, dass Sie Wohnrecht im eigenen Haus bekommen und das auch lebenslang, auf Wunsch! Das Wohnrecht bezieht sich aber nur auf einen Teil des Gebäudes während sich das Nießbrauchsrecht auf das gesamte Gebäude verhält. Es ist in Deutschland unveräußerlich und unvererblich ein Recht, dass Nutzungen einer fremden Sache, eines fremden Rechtes oder Vermögens einbezieht, dass man selbst ganz nutzen kann für sich oder die Verwandtschaft. Es bedeutet übersetzt Fruchtziehung und dient dem wirtschaftlichen Eigentümer als Nutzungsgrundlage. Zudem kann der Nießbrauch auf Wunsch an Dritte übertragen werden.